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Finanzielle Unterstützung im Überblick

Leider werden ganzheitliche tier- und naturgestützte Therapie- und Lernbegleitungen mit Tieren wie Ziegen, Pferden oder Mulis bisher nicht von Krankenkassen übernommen. Die Kosten müssen daher in den meisten Fällen privat getragen werden.​ Es gibt jedoch alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die wir Ihnen gern näherbringen möchten. Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Tipps zur Kostenübernahme.​

Für weitere Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit über unser Kontaktformular zur Verfügung. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

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Über die Jugendhilfe

Für Eltern, deren Kinder auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, die Kosten für tiergestützte Therapie ganz oder teilweise erstattet zu bekommen:

 

1️⃣ Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII: Diese greift, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht.

2️⃣ Jugendhilfe als Hilfe zur Erziehung: Jugendämter können Kosten übernehmen, z. B. für therapeutisch-pädagogische Angebote wie einen Therapiebauernhof.

3️⃣ Förderung durch Stiftungen: In besonderen Fällen helfen Stiftungen und Verbände, etwa bei schwerwiegenden Diagnosen oder nach erfolglosen Therapien.

In der Frühförderung

Tier- und naturgestützte Frühförderung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden:


Im Rahmen der Frühförderung ist es gelegentlich möglich, dass tiergestützte Angebote als Komplexleistung nach SGB IX finanziert werden. Voraussetzung dafür ist ein festgestellter Förderbedarf. Nach entsprechender Antragstellung kann der örtliche Kostenträger (z. B. Stadt oder Gemeinde) die Kosten für unsere Angebote übernehmen.

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Über die Pflegekassen

Für Menschen mit Pflegegrad bieten die Pflegekassen verschiedene Möglichkeiten, tiergestützte Interventionen zu finanzieren:​

1️⃣ Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Personen ab Pflegegrad 2 stehen jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Diese Mittel können flexibel eingesetzt werden, z. B. für tiergestützte Interventionen, wenn Angehörige stundenweise entlastet werden.

2️⃣ Zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI): Pflegebedürftige können darüber weitere Kosten für individuelle tiergestützte Angebote geltend machen.

3️⃣ Persönliches Budget: Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation. In Absprache mit dem Leistungsträger kann dieses Budget für tiergestützte Interventionen eingesetzt werden.

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Fragen zu unseren Angeboten?

Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.

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